Abgeschickt von Arne Grußendorf am 28 September, 2006 um 15:07:11
Antwort auf: Autodiebstahl von Torsten Degel am 27 September, 2006 um 18:31:59:
Hallo,
man kann zweierlei tun, nämlich die Entscheidung der Versicherung akzeptieren oder sie gerichtlich überprüfen lassen.
Die Rechtslage zu beurteilen ist schwieriger, da es eben darauf ankommt, ob der konkrete Fall vom Gericht als grob fahrlässig herbeigeführt beurteilt wird oder nicht. Für eine konkrete Beurteilung reicht der geschilderte Sachverhalt nicht aus. Wurde durch das geöffnete Beifahrerfenster in den Lkw eingestiegen? Wann wurde das Fehlen des Rucksacks und der Pkw-Schlüssel bemerkt?
In diesem Forum wurde schon öfter über grobe Fahrlässigkeit diskutiert. Eine Faustregel hat sich bewährt: wenn man einem unbeteiligten Dritten den Fall erzählt, und der fasst sich an den Kopf und stöhnt: "...wie kann man nur....", dann spricht viel für grobe Fahrlässigkeit.
Wenn man sagt, hier liegt zwar ein Sorgfaltsverstoß vor, aber sooo schlimm war das auch nicht, istz es einfache Fahrlässigkeit und die Versicherung muss zahlen. Ich persönlich würde zu letzterem tendieren, aber es íst auch die andere Meinung vertretbar (gell AEG? vgl.Forumseintrag weiter unten ;-))
Ich persönlich würde wohl einen Prozess riskieren.
Gruß
Arne Grußendorf
: Hallo,
: mir wurde bei Lade- und Auslieferungstätigkeiten aus meinem Firmen-LKW neben den Papieren des LKW´s auch mein Rucksack mit den Schlüsseln meines Privatautos gestohlen. Er lag hinter dem Sitz. Der LKW war abgeschlossen, nur das Beifahrerfenster war ca. 10 cm offen( wegen der enormen Temperaturen ca. 32 Grad). Ich war ca. 3 Minuten vom LKW weg.
: Während ich weiter gearbeitet habe, ist mir mein Auto vor der Firma gestohlen worden. Meine Versicherung zahlt nun nicht und beruft sich auf "grobe Fahrlässigkeit"!
: Was kann man tun, wie ist die Rechtslage?
: Danke