Abgeschickt von Volker am 10 Oktober, 2006 um 19:34:49:
Angenommen Mieter A bekommt von seinem ehemaligen Vermieter B eine Kosten-Schaden-Aufstellung bezüglich seiner ehemaligen Wohnung, beinhaltend z.B. Kratzer am Fensterrahmen, Fliesenschaden etc . Die Kaution in Höhe des Betrages wird einbehalten. Sollte dieser Schaden der PHV gemeldet werden, wie geht die Abrechnung vonstatten? Der VM B hat ja bereits die Beträge einbehalten. Zahlt das die PHV überhaupt ?
Vielen Dank