Re: Veröffentlichung von Urteilen


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 12 Oktober, 2006 um 12:08:19

Antwort auf: Veröffentlichung von Urteilen von Andreas am 11 Oktober, 2006 um 11:55:08:

Hallo,
eine formlose Anfrage reicht aus, nach dem Motto "vielleicht besteht Interesse an der Entscheidung.....".
Eine selbstverfasste Anmerkung zu der Frage, warum die Entscheidung veröffentlichungswürdig ist, was die Besonderheit ist, ob ihr zuzustimmen ist oder ggfs. warum nicht erleichtert dem Redakteur die Entscheidung und kann u.U. auch mitveröffentlicht werden. Ich würde die Entscheidung und die Anmerkung dann auch gleich noch als Datei mitschicken (CD-Rom oder Diskette oder gleich per E-Mail). Hier hilft das Impressum der Zeitung weiter oder die Verlagshomepage.

Gruß
Arne Grußendorf


: Hallo,

: wie muss ich vorgehen, damit Urteile veröffentlicht werden? (speziell in VersR, SP usw.)

: Reicht da ein formloses Schreiben an die Zeitschrift/den Verlag, oder gibt es hier spezielle Anforderungen, Formulare o.ä.?

: Danke für Eure Antworten!




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