Re: zurückgewiesene Kündigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Marcus am 02 November, 2006 um 18:34:05

Antwort auf: zurückgewiesene Kündigung von Andy am 25 Oktober, 2006 um 16:59:38:

In der Versicherung ist das Vertragjahr in der Regel immer vom 01.01. bis 31.12.xy. Ein Versicherung ist ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Wichtig ist in diesem Fall wann die Kündigung dem Versicherer zugeht. In deinem Fall der 04.10.2006. Damit ist Sie als zu spät eingegangen und wird folgerichtig zurückgewiesen. Schau doch mal bei deinem Vertrag in die Allgemeinen Versicherungsbedingunen ab § 13 in der Regel.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]