Re: Unfallversicherung - Bergungskosten


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Abgeschickt von Anela Durdzic am 21 Oktober, 2004 um 14:05:35

Antwort auf: Unfallversicherung - Bergungskosten von Siegfried Kollath am 20 Oktober, 2004 um 19:44:39:

Meinen Sie den Krankentransport mit dem Krankenwagen von zu Hause ins Krankenhaus?...Zum Verständnis?
> Ihr Kind hatte einen Unfall zu Hause und wurde von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht?...und nach der Untersuchung im Anschluss entlassen?....richtig?

Die Transportkosten von 20,-€ o.ä. können sie im normalfall bei ihrer Krankenversicherung einreichen!....

Unter Bergungskosten in der Unfallversicherung versteht man Kosten für Such-,Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten!

Bspw : Lawine/Gletscherspalte im Skiurlaub; Herausschneiden der verunglückten Person aus dem Auto nach einem Verkehrsunfall;...etc

Was hier in diesem Fall nicht hervorgeht und dementsprechend auch nicht über die Bergungskosten abgerechnet wird!

Mit freundlichen Grüssen



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