Abgeschickt von Anela Durdzic am 21 Oktober, 2004 um 14:05:35
Antwort auf: Unfallversicherung - Bergungskosten von Siegfried Kollath am 20 Oktober, 2004 um 19:44:39:
Meinen Sie den Krankentransport mit dem Krankenwagen von zu Hause ins Krankenhaus?...Zum Verständnis?
> Ihr Kind hatte einen Unfall zu Hause und wurde von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht?...und nach der Untersuchung im Anschluss entlassen?....richtig?
Die Transportkosten von 20,-€ o.ä. können sie im normalfall bei ihrer Krankenversicherung einreichen!....
Unter Bergungskosten in der Unfallversicherung versteht man Kosten für Such-,Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten!
Bspw : Lawine/Gletscherspalte im Skiurlaub; Herausschneiden der verunglückten Person aus dem Auto nach einem Verkehrsunfall;...etc
Was hier in diesem Fall nicht hervorgeht und dementsprechend auch nicht über die Bergungskosten abgerechnet wird!
Mit freundlichen Grüssen