Abgeschickt von Raggio am 16 November, 2006 um 09:13:07
Hallo!
Folgendes Problem:
X hat seine Nachbarin gebeten, ihm beim Überbrücken meines Autos zu helfen. Da ihr Wagen kleiner ist als seiner, hat sie nun einen Elektronikschaden durch die (erfolglose) Überbrückung.
Da X seinen Wagen weder bewegt hat, noch starten konnte, und X die Überbrückungskabel angelegt hat, wollte ich nun wissen, ob X den Schaden über seine Privathaftpflicht abwickeln kann. "Gebraucht" (wie es in den Vertragsbedingungen beim Ausschluss steht) hat er sein Auto ja eigentlich nicht, nur den Zündschlüssel vergeblich umgedreht.