Abgeschickt von Heike Steppuhn am 23 November, 2006 um 16:13:07
Wer haftet, wenn ein Schulkind während der Schulzeit z. B. auf dem Schulhof mit dem Ball unbeabsichtigt eine Fensterscheibe zerbricht. Haftet hier die Schule oder sind die Erziehungsberechtigen dafür haftbar zu machen?