Re: Wechsel PKV zurück in GKV


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Marcus am 05 Januar, 2007 um 18:28:50:

Antwort auf: Re: Wechsel PKV zurück in GKV von Jost am 25 September, 2006 um 11:33:20:

Hallo. So weit es mir bekannt ist gehen Sie nun einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach sind demnach aufgrund des geringen Einkommen und der JAEG pflichtig. Es sei den Sie haben sich zu irgendeinem Zeitpunkt mal von der Versicherungspflicht befreien lassen ,was ich nicht glaube, da Sie ja selbstständig waren. Probleme gäbe es nur sofern Sie über 55 Jahre alt sind, da hilft dann nur Hartz4. Ansonsten immer privat oder garnicht und künftig Basistarif.

Die Alterungsrückstellung verbleiben beim Versicherer und fließen der Versichertengemeinschaft zu gute. Damit man sich jedoch nicht alles verbaut, sollte man seinen KKV-Tari in eine Ergänzungsversicherung umstellen, so bleibt wenigsten ein Teil der Rückstellung erhalten. Dies würde sich günstig auswirken sofern Ihr Gehalt evtl. zukünftig wieder über 47700 brutto steigen würde und sie sich wieder privat versichern könnten.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]