Abgeschickt von FA VersR Ralf Schütte am 21 Januar, 2007 um 17:34:04
Antwort auf: Inhalt der Kündigung von auf_zack am 12 Januar, 2007 um 21:29:31:
: Hallo zusammen,
: ich habe eine bestehende Rechtsschutzversicherung in einem 5-Jahres-Vertrag. Aufgrund der Beitragserhöhung habe ich innerhalb der 4-Wochen-Frist eine Kündigung eingereicht.In den AGB besteht keine Klausel, dass ich dieses aufgrund der Laufzeit nicht darf. Nun habe ich auf mein Einschreiben eine Antwort bekommen, dass die Kündigung erst zum Ablauf der 5- Jahres- Frist möglich sei. In einem Telefonat sagte mir die Sachbearbeiterin anschliessend, dass ich in der Kündigung nicht benannt habe, dass ich diese aufgrund der Beitragserhöhung tätige, sondern lediglich geschrieben habe, dass ich mich auf die AGB stütze. Die Kündigung wird somit nicht angenommen. Was sagt Ihr dazu?
Hallo auf zack,
aus der Kündigung muss nicht ausdrücklich hervorgehen, dass sie sich auf die Beitragserhöhung stützt. Es reicht, wenn für den Versicherer erkennbar ist, dass der Vertrag auf jeden Fall beendet werden soll. Es könnte allenfalls Probleme geben, wenn Sie sich ausdrücklich auf das Kündigungsrecht nach ARB berufen haben. Dann könnte man der Auffassung sein, dass die Kündigung auch nur hierauf gestützt werden soll. Am besten den Kündigungstext von einem Fachmann ansehen lassen. Insgesamt gebe ich Ihnen aber gute Aussichten, die Kündigung durchzuboxen.