Abgeschickt von RA und FA VersR Ralf Schütte am 21 Januar, 2007 um 17:43:52
Antwort auf: Wasserhahn nicht zugedreht von Tom am 18 Januar, 2007 um 11:15:29:
: Kommt hier eine Versicherung für den Schaden auf?!
: Folgender Fall: Es wird in der Toilette nach dem Händewaschen vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen. Das Waschbecken kann das Wasser nicht schnell genug abführen es kommt zur Überschwemmung des Zimmers (Schaden am Laminat) und das Wasser tritt durch den Boden in den Keller (potentielle Wasserschäden an der Decke).
: Ist so etwas grundsätzlich von der Haftpflicht versicherung ausgeschlossen wegen grobfahrlässiger handlung? Oder wäre das ein Versicherungsfall??
: Bin für jeden Tipp dnakbar,
Hallo Tom, das Laufenlassen des Wasserhahns nach dem Händewaschen dürtfte wohl grob fahrlässig sein. Das wirkt sich aber im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht aus. Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich nur bei vorsätzlichem Handeln leistungsfrei. Anders sieht es ggf. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aus...
: lieber gruss,
: Tom