Re: doppelte Unfallversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 30 Januar, 2007 um 09:52:21

Antwort auf: doppelte Unfallversicherung von K.Bergholz am 25 Januar, 2007 um 12:35:33:

Hallo,
im Schadenfall muss grundsätzlich jede Unfallversicherung zahlen, die abgeschlossen wurde, also sowohl die über den Arbeitgeber als auch die "private". Die beiden Versicherungen sollten voneinander wissen, sonst kann es im Schadenfall Ärger geben. Meistens wird aber bei Abschluss des Vertrages nach weiteren Unfallversicherungen gefragt.
Die Kündigungsfristen sind im Vertrag geregelt. Ich halte es für möglich, dass nur zum Jahresende gekündigt werden kann.
Gruß

Arne Grußendorf



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