Abgeschickt von Arne Grußendorf am 30 Januar, 2007 um 09:57:57
Antwort auf: Privathaftpflicht-Schaden durch Ehefrau von Herbie am 23 Januar, 2007 um 13:11:58:
Nein, leider nicht. Egal ob getrenntlebende Ehefrau oder nicht.
Hier greift die sogenannte Benzinklausel. In der Privathaftpflicht sind Verkehrsunfälle mit Pkws und anderen Kfz insgesamt ausgeschlossen. Dieses Risiko ist nur über eine Vollkasko absicherbar.
Wenn es keine Vollkasko gibt, zahlt keine Versicherung.
Gruß
Arne Grußendorf