Abgeschickt von Arne Grußendorf am 31 Januar, 2007 um 09:09:34
Antwort auf: Haftpflichtversicherung von Sandra am 27 Januar, 2007 um 13:55:45:
: Hallo,
das kann man nicht so einfach beantworten.
Beispiel:
Hauseigentümer A vergisst es, seine Dachrinne zu reinigen. Dadurch verstopft der Abfluss und das überlaufende Wasser drückt gegen die Hauswand vom Nachbar B und verursacht dort einen Feuchtigkeitsschaden.
B hätte einen Schadenersatzanspruch gegen A, da dieser fahrlässig den Schaden verursacht hat. Wenn A haftpflichtversichert ist, zahlt die Haftpflicht von A den Schaden des B.
Es muss aber immer ein bestimmtes Verschulden, also ein Sorgfaltsverstoß des Schädigers (hier A ) vorliegen, damit dessen Haftpflicht zahlen muss. Alles klar ? ;-))
Gruß
Arne Grußendorf