Abgeschickt von Arne Grußendorf am 31 Januar, 2007 um 09:16:29
Antwort auf: Benzinklausel? von colin am 26 Januar, 2007 um 17:44:17:
Nein, das kann nicht sein!
Der Schaden am Helm ist auf das unbedachte Wegziehen des Lappens zurückzuführen und hat mit der Benzinklausel nichts zu tun. Das hätte auch mit einem Schal in der Garderobe passieren können.
Die Benzinklausel soll zwischen Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflicht abgrenzen. Das da irgendwo ein Oldtimer herumstand, macht den Schaden nicht zu einem kraftfahrzeugbezogenen Schaden. Das wäre vielleicht der Fall, wenn man beim Aussteigen mit der Türe gegen das Regal stösst, auf dem der Helm liegt, der durch die Erschütterung runterfällt...
Aber nicht im Beispielsfall..
Gruß
Arne Grußendorf