Re: Geschwindigkeit einer Versicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 02 Februar, 2007 um 11:52:55

Antwort auf: Geschwindigkeit einer Versicherung von Johannes Eberle am 31 Januar, 2007 um 17:33:19:

: Hallo Herr Eberle,
die Auszahlung der Entschädigung hat binnen zwei Wochen zu erfolgen... (was, die sind schon rum?
;-))
aber nicht nach dem Sturm, sondern nachdem "die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt" ist.
Wann die Leistung dem Grunde nach festgestellt ist, lässt sich schnell klären: Nachweis der Windstärke über Wettergutachten (online über Seiten wie Wetterauskunft.de oder Donnerwetter.de)
Klärung, ob Versicherungsschutz besteht (Prämie gezahlt etc.) und das war es im Wesentlichen.
Die Höhe des Schadens kann durch einen Gutachter geklärt werden, aber auch durch Kostenvoranschläge etc.
Tipp: Einen Monat nach erfolgter Schadenanzeige (!) kann eine Teilzahlung des Betrages verlangt werden, der nach Lage der Dinge mindestens zu zahlen ist.
Leistet die Versicherung etwa einen Teilbetrag eines Dachdeckerkostenvoranschlages nicht, gerät sie in Verzug und muss entsprechende Anwaltskosten erstatten. Der Hinweis hierauf bewirkt mitunter, dass die entsprechende Schadenakte ein wenig vorgezogen wird...
Man sollte aber auch Verständnis dafür haben, dass die Mitarbeiter der Versicherung nach einem derartigen Sturm wie dem letzten in Schadenfällen geradezu versinken...
Gruß
Arne Grußendorf



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