Re: Restschuldversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 05 Februar, 2007 um 10:20:47

Antwort auf: Re: Restschuldversicherung von Silvertabby am 02 Februar, 2007 um 19:46:53:

Hallo,
also wenn wirklich nichts dazu im Kleingedruckten steht, können die Ansprüche rückwirkend bis zur Grenze der Verjährung (2 Jahre) geltend gemacht werden. Das sollte sich dann mal ein Anwalt genauer anschauen.
Gruß
Arne Grußendorf



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