Abgeschickt von Peter am 28 November, 2004 um 19:20:08:
Hallo, wie beurteilt Ihr den Versicherungsschutz im Bereich der Privathaftpflichtversicherung: Jemand hat über einen Dritten "schlecht" geredet. Der Betroffene will auf Unterlassung und für den Fall der Wiederholung einen Geldbetrag einklagen. Als "Vorsatz"-Tat kein Versicherungsschutz oder Vermögensschaden?