Re: BU - Berufsunfähigkeitsversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 07 Februar, 2007 um 15:02:22

Antwort auf: Re: BU - Berufsunfähigkeitsversicherung von Anela Polutak am 07 Februar, 2007 um 11:05:01:

Hallo AP,

natürlich soll kein Versicherungsvertrag a b g e s c h l o s s e n werden, nach dem Motto, "ich verdiene netto € 2.500, jetzt schließe ich mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung über € 7.500 ab, vielleicht werde ich ja berufsunfähig und dann gehts mir gut"... so nicht, dass ist klar.

Wenn aber ein Vertrag ordentlich abgeschlossen wurde, die vereinbarte Rente in etwa dem Nettoverdienst entsprach, der Kunde meinetwegen selbständiger Rechtsanwalt ist und wegen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes der Nettoverdienst um € 500,00 absinkt, kann die Versicherung nicht ohne weiteres bei Eintritt des Versicherungsfalles sagen, "die im Vertrag versprochene BU-Rente kürzen wir jetzt mal um € 500".
Wohlgemerkt, BU-Versicherung ist Summenversicherung, nicht Schadenversicherung!
Dazu folgendes Zitat:

"Gericht: BGH 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 04.04.2001
Aktenzeichen: IV ZR 138/00
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 55 VVG, § 57 S 2 VVG


Versicherungsrechtliches Bereicherungsverbot; Erheblichkeitsgrenze bei Übersteigung des Versicherungswerts durch die vereinbarte Taxe


Leitsatz

1. Im Versicherungsvertragsrecht gibt es kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot. Was der Versicherer vertraglich versprochen hat, muß er halten, es sei denn, aus dem Gesetz ergäben sich Leistungsbeschränkungen.

2. Bei der Beurteilung, ob eine vereinbarte Taxe den wirklichen Versicherungswert erheblich übersteigt, kann keine feste Grenze bestimmt werden. Entscheidend sind Art und Zweck der Versicherung und der Grund, aus dem die Parteien im jeweiligen Fall eine Taxe vereinbart haben."

Du hast Recht, was den Vertragsabschluss und die Ermittlung der Rentenhöhe betrifft. Ich beziehe mich auf den Eintritt des Verrsicherungsfalles, wenn sich in der Einkommenssituation zwischenzeitlich etwas geändert hat.

In diesem Sinne habe ich den Diskussionsbeitrag am Anfang verstanden.

Gruß
Arne





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