Re: Meldefristen für gegnerische Kfz-Haftpflicht Inanspruchnahmne


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Arne Grußendorf am 19 Februar, 2007 um 09:56:15

Antwort auf: Meldefristen für gegnerische Kfz-Haftpflicht Inanspruchnahmne von Rainer Brorsen am 15 Februar, 2007 um 09:42:18:

Hallo,

es gibt keine Frist, innerhalb der man Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung melden muss, abgesehen von der Verjährungsfrist. Die beträgt drei Jahre.
Allerdings wird es mit zunehmendem Zeitablauf natürlich immer schwieriger, notfalls zu beweisen, dass der Schaden auch von dem Bagatellunfall 11/2006 stammt. Es könnten ja zwischenzeitlich weitere Bagatellunfälle stattgefunden haben...
Deshalb empfiehlt es sich grundsätzlich, Ansprüche so früh wie möglich geltend zu machen.
Gruß
Arne Grußendorf



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]