Re: haftpflicht rückwirkend


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 19 Februar, 2007 um 10:03:07

Antwort auf: haftpflicht rückwirkend von bohne am 17 Februar, 2007 um 18:24:44:

: Hallo!

das wär's oder? Dann bräuchte man keine einzige Versicherung abschliessen, solange nichts passiert, und wenn was passiert, dann schnell noch die entsprechende Versicherung abschliessen, bevor der Schadenersatzanspruch kommt...
Kurz gesagt: vergiß es!

Es kommt auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls (also hier des Unfalls) an.
Zu diesem Zeitpunkt muss schon Versicherungsschutz bestanden haben. Rückwirkend is nich!
Gruß
Arne Grußendorf




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