Abgeschickt von Arne Grußendorf am 20 Februar, 2007 um 10:10:11:
Antwort auf: Beitragsberechnung von U.Schwendemann am 18 Februar, 2007 um 12:01:57:
Ich nehme an, es geht um einen freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse.
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Während bei abhängig Beschäftigten der Krankenversicherungsbeitrag ja unmittelbar vom Gehalt abgezogen wird, geht dies bei selbständig Tätigen nicht. Also muss das Einkommen anderweitig festgestelltr werden, und dies geschieht über díe Einkommensteuerbescheide.
Antwort auf die Frage also: Ja !