Abgeschickt von lia am 12 Dezember, 2004 um 20:35:15
Hallo,
am 27.08.04 war ich beim Bekannten mit Übernachtung zu Besuch. Habe im Schrank mein Duschgel abgestellt, das sich kürze später dort durch mein unvorsichtigere Zumachen umgekippt war. Dadurch entstanden erhebliche Schaden. Die Schrankbesitzerin wurde sofort informiert. Am 10.09.04 wurde ein Gutachten gemacht,was auch das Datum des Gutachtenbriefs bestätigt . Mir wurde den Schadenumfang und den Gutachten erst ende November mitgeteilt.
Ich habe fogende Frage:
Lonnt es sich noch diesen Schaden durch meine Haftpflichtversicherung begleichen zu lassen, oder sind alle Fristen schon vergangen?
Innerhalb welche Zeit kann ich überhaupt meine Ansprüche bei der Versicherung gelten machen?