XYZ Rentenversicherung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von F. Arnol am 22 Februar, 2007 um 19:20:04

Hallo,
als ich mich vor einem halben Jahr selbstständig gemacht habe, hatte ich irgendwann einen Zettel von einem Versicherungsmakler im Briefkasten, der angeblich vom Gewerbeamt kam. Der Makler hat mir eine Rentenversicherung angeboten im dem nicht die ersten zwei Jahre nur Bearbeitungsbegbühren fällig werden, sondern in den ersten Jahren nur ein Teil Bearbeitungsgebühren fällig werden und der andere Teil schon angespart wird. Als ich den Makler darauf aufmerksam gemacht habe das meine Selbstständigkeit auch in die Hose gehen könnte, wurde mir gesagt das das kein Problem sei, ich die Versicherung dann doch jederzeit kündigen kann, und ich dann im gegesatz zu anderen Versicherungen dann schon wenigstens ein paar Euro Rückkaufswert angespart hätte. Meine Freundin und ich waren begeistert.
Es kam wie es kommen sollte, ich konnte nach einem halben Jahr den Beitrag nicht mehr zahlen und bekomme nun Hartz4:-(
Ich habe den Vertrag gekündigt und um Zahlung des Rückkaufswertes gebeten.
Dann kam der Hammer. Die Versicherung teilte mir mit das der Rückkaufswert i.H.v 187,-Euro dem Makler überwiesen wird, da ich die komplette Bearbeitungsgebühr noch nicht bezahlt habe, und ausserdem soll ich noch zusätzlich 1600,- Bearbeitungsgebühr an den Makler bezahlen, ansonsten würde ich verklagt werden! Nach einem Telefonat mit dem Makler hat der mich nur ausgelacht. Was soll ich machen? Die Rentenversicherung lief bei der XYZ Luxemburg, vermittelt durch einen Herrn XYZ aus Krefeld.
Schonmal Danke für eure Hilfe!

Verzweifelte Grüße, Frank



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]