Abgeschickt von Aki am 06 Maerz, 2007 um 11:48:09:
Hallo
Wenn ich ein Ehrenamt ausfülle und im Rahmen diesen Ehrenamtes tätig werde, sagen wir z.B. ich benutze das private Notebook für Gemeindratssitzung. Nun beschädige ich das Notebook bei dieser Tätigkeit z.B. durch stolpern über das Kabel selbst. Also im Prinzip schädige ich mich selbst! Nun bin ich im Beispiel für die Komune Ehrenamtlich tätig, also im prinzip ein "Mitarbeiter" der Komune. Würde dann der Schaden von der Haftpflichtversicherung der Komune übernommen werden?
Aki