Abgeschickt von Geithner am 16 Maerz, 2007 um 18:36:49
Eine private Krankenversicherung zahlt an einen Versicherten zu Unrecht einen Betrag aus. Zahlung erfolgt irgendwann 2003. Die Krankenversicherung fordert im Dezember 2006 die Zahlung zurück. Die Seite des Versicherten beruft sich nun auf Verjährung des Anspruches, da der Anspruch der krankenkasse nicht iSd. § 204 geltend gemacht worden ist.
Frage:1) Muss man denn bei sowas wirklich gleich Klagen oder reicht nicht eigentlich das fristgemäße Einfordern der Rückzahlung durch die Krankenversicherung zur Fristwahrung aus?
Falls bei 1) doch eine Klage notwendig wäre, besteht eine andere Möglichkeit, das geld zurück zu fordern? GGf. über § 852BGB?