Abgeschickt von Arne Grußendorf am 27 Maerz, 2007 um 17:29:15:
Antwort auf: Re: Wertminderung von Schwoarzer am 26 Maerz, 2007 um 19:40:11:
: Hallo Arne,
: jetzt melde ich mich noch einmal. Habe den Eintrag gefunden. Du meinst sicher die Sache mit dem Anwalt.
Hallo,
genau, das meinte ich ;-)
Also: Es gibt mehrere gerichtlich anerkannte Bemessungsmethoden für die Wertminderung.
Jedenfalls bei Autos mit einem Alter unter 5 Jahren und weniger Laufleistung als 100000 km und keinen erheblichen Vorschäden und keinem Bagatellschaden wird regelmäßig Wertminderung festgestellt und von den Versicherungen auch bezahlt, wenn auf Reparaturkostenbasis abgerechnet wird. Normalerweise sollte der unabhängige Sachverständige des Geschädigten die Höhe ermitteln. Überläßt man die Festlegung dem, der zahlen soll, wird der Ermessensspielraum natürlich in die andere Richtung ausgeschöpft, was ich auch für zulässig halte. Wenn einem der von der Versicherung des Schädigers angebotene Betrag gar zu niedrig vorkommt, kann man mit einem eigenen Gutachter "drohen" und sich so vielleicht auf 100 - 200 Euro mehr verständigen.
Ganz allgemeine unverbindliche und nur bei Schäden so zwischen 2000 und 8000 Euro gültige pauschale Hilfs-Faustregel: Wertminderung ~ ca. 10 % der Reparaturkosten.
Gruß
Arne Grußendorf