Re: Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 27 Maerz, 2007 um 17:41:37:

Antwort auf: Re: Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden von Steffen G. am 26 Maerz, 2007 um 17:09:43:

: Vielen Dank für die Antowrt, das beruhigt mich schon ein wenig.
: Trotzdem hab ich noch eine Frage und zwar entstehen mir ja auch bei Nichtreparatur kosten bei Packard-Bell für den Kostenvoranschlag,Versandkosten,Technickerstunden, in meinem Fall 75,00 Brutto. Besteht da die Chance auf zusätzliche Erstattung dieser Kosten, neben den fiktiven Kosten für die Rep.? Ich hoffe ich habe mich verständliche ausgedrückt. Vielen Dank auf jeden schonmal im Voraus, Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Freut mich, danke!

Grundsätzlich heisst Schadenersatz (darum geht es ja) vereinfacht "finanzielle Wiederherstellung des vorherigen Zustandes". Mit dem Geld kann man dann machen was man will, auch in Urlaub fahren oder etwas drauflegen und sich was Neues gönnen.
Wenn man die Reparaturkosten schätzen lässt, gehören auch die "Schadenfeststellungskosten" wie bei jedem Autounfall (dort: Gutachterkosten) zum Schaden, denn der Schädiger bzw. dessen Haftpflicht ersetzen muss.

Also, auch wenn Kostenvoranschlagskosten manchmal bei Reparatur angerechnet werden meine ich, die Haftpflichtversicherung muss im Falle der durch Rechnung nachgewiesenen Anschaffung eines Neugerätes die geschätzten Reparaturkosten incl. USt, die Schadenfeststellungskosten und eigentlich auch noch einen Pauschale für sonstige Auslagen wie Porti, Telefonkosten etc. in Höhe von 20 € bezahlen.

Gruß
Arne Grußendorf



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