Re: Versicherungsschutz gegen Sturmschaden


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Abgeschickt von Carsten Assenmacher am 03 April, 2007 um 19:12:54

Antwort auf: Versicherungsschutz gegen Sturmschaden von Nevus am 02 April, 2007 um 14:43:50:

: Hallo liebes Forum,

: mir ist unklar, wie ich für folgenede Gefahrenlage optimalen Versicherungsschutz erlange:
: Hoher Baum an der Grundstücksgrenze, der bei Sturm erheblichen Schaden an Nachbars' Haus oder meinem eigenen Haus anrichten könnte.

: Reicht eine Hauseigentümerhaftpflichtversicherung und eine Feuer/Wasser/Sturmversicherung ?

: Muss ich zusätzlich Bauminspektionen durchführen, um meinen eigenen Versicherungsschutz nicht zu gefährden ?

: Ist es besser eine alte Police vom Voreigentümer auf neue AVBs umzuschreiben, oder sind alte AVBs in der Summer günstiger ?

: Danke für ein paar Tipps oder Links oder sonstige Antworten!

: MfG

: Rainer Nevus

Hallo Rainer,

viele Fragen daher nur kurze..d.h. so kurz wie es geht... Infos:

Dein Baum duerfte nie in einer privaten Sachversicherung, hier Gebaeudeversicherung, mitversichert sein. Gute Anbieter haben die Aufraeumungskosten, fuer bei Sturm Umgestuerzte, bis zu einem Betrag von x mitversichert, aber die Sache Baum nicht.

Die Uebernahme einer alten Gebaedevers. ist pauschal nicht zu beantworten. In aller Regel gilt je neuer die Bedingungen desto besser die Leistungen aber leider auch desto hoeher der Preis.

Die Beschaedigung an Nachbars Haus ist originaer von dessen Gebaeudeversicherung zu tragen.

Du haftest nur fuer den Schaden soweit Dich ein Verschulden trifft, z.B. dann wenn Du den Baum nicht regelmaessig, d.h. mind einmal im Jahr, in Augenschein nimmst ob sich z.B. Anzeichen eines Absterbens die einen Sturz zur Folge haben koennten sichten lassen.

Dann kommt ggf. Deine Haftpflicht (Privathaftpflicht oder separate Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht)ins Spiel.

Wenn Dich eine Haftung trifft leistet diese fuer den Schaden. Aber Achtung nur in dem Rahmen fuer den Du gerade zu stehen hast, den Zeitwert. Die Aufraeumung des Baumes von Nachbars Grundstueck wird gerne vom den Versicherung abgelehnt! Auf nichts einlassen! Die Rechtssprechung ist inzwischen eindeutig.

Aber auch hier wieder aufpassen, wenn Du absichtlich an die Sache herangehst, und Deine sog. Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommst, und Deine Versicherung wittert Verdacht wird sie wegen grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz ablehnen!

Die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht kann bei Erwerb nicht uebernommen werden.

Welche Verkehrssicherungspflichten Dich als Grundstueckseigentuemer treffen findest Du auf den einschlaegigen Seiten der Vereine und Anwaelte..viel Spass beim googeln

MfG
Carsten




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