Abgeschickt von Cristina D am 03 Mai, 2007 um 10:30:18
Lieber Forum Leser,
folgendes Problem: ich hatte einen Autounfall während einer Dienstfahrt mit meinem privat PkW. Die Versicherung des Arbeitgebers hat soweit den vom Gutachter festgestellten Schaden ausgezahlt, jedoch ohne die Selbstbeteiligung. Diese sollte ich bei der Unfallkasse (POst und Telekom) als eine Billigkeitszuwendung beantragen. Gesagt getan, nun sagt mir die Unfallkasse Sie erstatten die Selbsbeteiligung nur wenn die Reparaturkosten höher als der von der Versicherung erstattete Betrag ist. Problem: ich habe das Auto privat repariert (denn das Auto hätte einen 8.000 € schaden gehabt) und habe keine Rechnung! Dennoch sind mir Mehrkosten entstanden, da bspw. eine Rechnung von der Autobahnmeisterei vorliegt.
Ist es Rechtens dass die Unfallkasse die Selbstbeteiligung nicht erstatten möchte?