Abgeschickt von Arne Grußendorf am 08 Mai, 2007 um 10:24:27
Antwort auf: Fahren mit auslaendischen KFZ von Manfred am 07 Mai, 2007 um 15:48:40:
Hallo Manfred,
wenn unser holländischer Freund über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und im Versicherungsvertrag nicht ein Einzelfahrer- oder Ehegattenrabatt oder ähnliches vereinbart wurde, gibt es versicherungsmäßig keine Probleme. Berechtigter Fahrer ist der, dem der Versicherungsnehmer das Fahren gestattet.
Gruß
Arne Grußendorf