Abgeschickt von Johannes am 09 Mai, 2007 um 18:03:45
Muss eine Versicherung den Beitrag für ein Kurzzeitkennzeichen mit der Folgeversicherung verrechnen, wenn ich das gleiche Fahrzeug unmittelbar nach Ende des Kurzzeitkennzeichens anmelde und bei der gleichen Versicherung den Vertrag für die kfz-Haftpflicht abschließe, oder basiert das auf Kulanz und die Versicherung kann das Verweigern?
MEin Berater von der Sparkassenversicherung hat gesagt, dass sei kein Problem, wird verrechnet, aber bis heute fordert die Versicherung von mir 98 Euro für die Kurzzeitnummer, habe heute gar einen Mahnbescheid erhalten.