Re: Unfallversicherung Dauerschaden Daumen


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Abgeschickt von carsten assenmacher am 11 Juni, 2007 um 13:30:24

Antwort auf: Unfallversicherung Dauerschaden Daumen von Elenora am 15 Mai, 2007 um 17:10:02:

: Hallo, nach einem Unfall (durchtrennter Nerv am Daumen)ist mit einem Dauerschaden zu rechnen. Verkürzte Spannweite, Gefühllosigkeit). Kann ich ich mit einer Erstattung der Unfallversicherung rechnen? und mit welchem Prozentsatz ca? Danke für die Resonanz.

Hallo Elenore,

Deiner privaten Unfallversicherung liegt eine sogenannte Gliedertaxe bei. Hier wird festgelegt wieviel Du für die 100% ige Beeinträchtigung des Daumens aus der Versicherungssumme beanspruchen kannst. Ein Arzt wird dann den Grad der tatsächlichen Beeinträchtigung feststellen. Achtung hier sind Fristen zu wahren!
Gruß
Carsten





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