Abgeschickt von Sabine am 19 Juni, 2007 um 11:09:28
bei einem Wasserrohrbruch musste die Wand im Bad aufgeschlagen werden, dabei kamen 4 Fliesen zu Bruch. Die Gebäudeversicherung bezahlt nun nur diese 4 Fliesen (welche nicht identisch sind mit den alten, da diese nicht mehr erhältlich sind) und meint damit ihre Schuldigkeit Folge geleistet zu haben. Ist das rechtens, dass mir da nun 4 absolut andere Fliesen eingesetzt werden? Vor dem Schaden war ja auch ein einheitliches Bad vorhanden! Dachte immer, dass man Versicherungen abschließt, um den Zustand vor einem Schaden wieder herstellen zu können, ohne in den Ruin getrieben zu werden.......!! Wer kann mir da Auskunft geben, ob die Gebäudeversicherung da rechtens handelt?? Bitte schnell ;-)