Abgeschickt von Jenny am 22 Juni, 2007 um 16:37:53
Hallo,
ich habe eine frage:
bei der haftpflichtversicherung sind ja normalerweise meitsachschäden ausgeschlossen, die sich an beweglichen gegenständen befinden:
wie ist das hier der fall bei einer komplettdusche, die beschädigt wurde? also, so einer dusche mit pumpe und boiler, die dort wo ein kaltwasseranschluss und abwasseranschluss vorhanden ist, aufgestellt werden kann? ist dies ein beweglicher gegenstand für den nicht gehaftet wird?
vielen dank!