Re: Haftpflichschaden


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Abgeschickt von Mark am 28 Juni, 2007 um 00:12:08:

Antwort auf: Re: Haftpflichschaden von Gast am 25 Juni, 2007 um 14:48:50:

Kinder bis 10 Jahre sind laut Gesetz im Strassenverkehr nicht haftbar zu machen, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Eine Ausnahme liegt aber in diesem Fall vor. Ein Gericht hat festgestellt, dass ein parkendes Auto, also der ruhende Verkehr von dieser Regelung ausgeschlossen ist. Demnach gilt hier wieder die Altersgrenze von 7 Jahren.

Meiner Meinung nach müsste der Haftpflichtversicherer hier zahlen.


: : 9 jähriges Kind hat einen Haftpflichtschaden verursacht. Der Versicherer hat den Schaden auf Grund
: : : der Deliktunfähigkeit des Kindes abgelehnt. Der Geschädigte ist rechtliche Schritte eingegangen und möchte, dass die Eltern für den Schaden aufkommen. Müsen die Eltern bezahlen?

: : Hmm das sind leider zu wenig Info´s. Wann war der Schaden? Was ist genau passiert? Eine Deliktunfähigkeit so allgemein für Kinder ist auf die Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt. Die Eltern haften bei Aufsichtspflichtsverletzung.

:
: : Gruß

: Vielen Dank für die Meldung. Hier noch einige Angaben:
: Das Kind hat ein geparktes Fahrzeug mit dem Fahrrad angefahren. Das war vor ca. 1 Woche passiert.




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