Abgeschickt von Versicherungsmakler MiBB Bernhard Klabe am 07 August, 2007 um 19:40:04
Antwort auf: Haftpflichtschaden und Versicherung will Schadensobjekt einziehen von katha81 am 07 Juli, 2007 um 00:32:37:
Hallo,
es ist RECHTENS....die Versicherung muss doch an der Beschädigten Sache prüfen können, ob die Schadensschilderung wirklich mit dem Schaden zusammenpasst. Ist bei der Prüfung alles ok., gibt es auch die Erstattung
MFG
Bernhard Klabe 03303-06162