Blitz- / Überspannungsschäden - Ärger mit dem Versicherer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Martin Schiansky am 13 August, 2007 um 13:06:28

Rund 1/3 aller Bltz-/ Überspannungsschäden werden mit der Begründung abgelehnt, dass kein Ereignis am Schadentag vorhanden war oder ein Blitz sich zu weit weg ereignet hat. Der Versicherer ist Leistungsfrei.
Der Versicherungskunde kann die Angabe aber nicht überprüfen, der Rechtsanwalt kann ihm auch nicht aus der Situation helfen, da er auch kein Gegengutachten besitzt. Ab sofort schon.

Unsere Experten bewerten für Sie individuell:

Alle Blitze mit Distanz in Meter zu Ihrer Adresse

Genau für den Zeitraum und in dem Umfang den Sie brauchen

Sie sind informiert und verhandlungssicher durch harte Fakten

Sie bezahlen einmalig von 9,90 € bis maximal 39,90 € pro Auskunft

Gehen Sie auf die Seite www.schadentag.de oder rufen Sie uns unter: 0700 7 222 333 7 (0,14€/Min.)



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]