Re: Kündigung betrieblicher Altersvorsorge/Entgeldumwandlung


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Abgeschickt von Sonnenkind am 17 August, 2007 um 19:53:59:

Antwort auf: Kündigung betrieblicher Altersvorsorge/Entgeldumwandlung von Mina81 am 07 August, 2007 um 14:25:05:

Hallo Mina81,

für eine genaue Antwort sind deine Daten leider nicht ausreichend genug.

Wann hast Du den Vertrag genau abgeschlossen? Ist der Vertrag eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung?
Wann bist Du aus der Firma ausgeschieden?

Was Du hier ansprichst nennt sich "Unverfallbarkeit".

Verträge die vor dem Jahre 2005 abgeschlossen wurden werden nach § 40b EStG geregelt. Verträge die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden werden nach § 3/63 EStG geregelt.

Bei sogenannten AN-finanzierten betrieblichen Altersvorsorgeverträge (BAV´s) besteht ab Vertragsabschluss eine unverfallbare "Anwartschaft". Dies bedeutet, der Arbeitgeber (welcher immer als Versicherungsnehmer geführt wird) kann Deinen Vertrag nicht einfach kündigen. Dies ist also ein Schutz für den AN gegenüber den AG.

Wenn Du aus der Firma ausscheidest, wird der Vertrag sofort Unverfallbar. Die Anwartschaft fällt also weg. Nun kannst auch Du als versicherte Person bzw. Inhaber des Vertrages diesen auch nicht mehr kündigen. Erst mit Vorlage des Altersrentenbescheid, welchen Du aber erst mit Eintritt in die gesetzl. Rente erhältst.

Die BAV wird steuerlich begünstigt. Als Gegenleistung soll das Kapital deine gesetzliche Rente (welche ja von Jahr zu Jahr immer weniger wird) aufbessern.

(PS: Noch keiner in Deutschland hat erkannt/kapiert wie katastrophal sich der Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzl. Rentenversicherung auswirkt.)

Dein Umzug ins Ausland ist unrelevant.

Versuch bitte die Sache mit deinem Außendienstmitarbeiter zu klären.

PS: Wurdest Du über die Unverfallbarkeit bei Vertragsabschluss nicht aufgeklärt, kannst Du wegen Falschberatung bzw. arglistige Täuschung die Aufhebung ab Beginn verlangen.

MfG

Sonnenkind


: Hallo!

: Ist es korrekt wenn nach 2 1/2 Jahren Einzahlung in eine betriebliche Alterversorgung die eingezahlten Beträge nicht ausgezahlt werden sondern festgesetzt werden und erst regulär ab dem 65.Lebensjahr ausgezahlt werden,auch wenn man nur kündigen muß weil man ins Ausland umzieht und ein ausländischer Arbeitgeber die Versicherung nicht weiterzahlt?

: Bitte um viele Antworten!
: Bitte!

: LG





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