Abgeschickt von Sonnenkind am 17 August, 2007 um 20:38:46:
Antwort auf: Rentenversicherung von Christian Pusch am 28 Februar, 2007 um 15:31:59:
Hallo Christian,
die Sache mit der Hinterbliebenenrente verstehe ich nicht.!
Bei einer Rentenversicherung gibt es die Ansparphase (Beitragszahlung bis 03/09) und die Rentenphase (ab 03/09 monatliche Rentenleistung).
Während der Ansparphase hast Du in der Regel den Baustein "Beitragsrückgewähr" enthalten. Im Todesfall während der Ansparphase werden alle eingezahlten Beiträge an einem Hinterblibenen ausgezahlt. Sollte dieser Baustein fehlen, sollte dieser eingeschlossen werden. (kurz schriftlich) Bei einigen Versicherungen kommt es vor, daß dies abgelehnt wird. (In diesem Fall zieht eine Beschwerde wegen Falschberatung)
Da offensichtlich die Kapitalabfindung gewünscht ist, hat der Versicherungsnehmer das Recht 3 Monate vor Ablauf sich zu entscheiden. Deine o.g. Fall zählt nur für Verträge die länger als 12 Jahre laufen. Also keine Panik!
PS: Da Du Dir sorgen um den RKW machst, kann ich Dich auch beruhigen. Ab 01/2008 kommt das neue VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ (VVG) raus. Ab dem Jahr 2009 (für Altverträge) muss bei Rückkauf min. die Hälfte der eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden.(mehr ist dazu noch nicht bekannt)
PS: Eine Lebens- oder Rentenversicherung nie kündigen. Da auch bei beitragsfreier Laufzeit immer min. die eingezahlten Beiträge bei Ablauf rauskommen!!!!!!
MfG
Sonnenkind
: Hallo liebe Community,
: ein Onkel von mir hat eine meines Erachtens sehr ungünstige Rentenversicherung abgeschlossen:
: Stuttgarter Versicherung, Beginn d. Versicherung 1.3.97, Beginn der Rentenzahlung 1.3.2009, planmäßiges Ende der Beitragszahlung 28.2.2009, derzeit wegen Verdienstausfall beitragsfrei (seit 3 o. 4 Monaten,insgesamt bislang ca. 6.000 € eingezahlt, Monatsbeitrag 119,70 DM, lebenslange Rente 1.428,- DM, stattdessen wählbar war bis spätestens 28.2.2006 einmalige Kapitalabfindung (nur im Erlebensfall) von 19.761,- DM. Derzeitiger Rückkaufswert knapp 500,- €.
: Problem: Was kann man tun, um das eingezahlte Geld zu retten, falls der versicherte Onkel den Renteneintrittstermin nicht erlebt?
: Kapitalwahl ist nicht mehr möglich - es wurde keine Hinterbliebenenrente mit einbezogen - Cash Life würde wohl nicht so viel mehr im Vergleich zum Rückkaufswert bezahlen - Was kann man tun - Bitte um Hilfe! Vielen Dank!