Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer


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Abgeschickt von Peter A. am 05 September, 2007 um 15:28:34

Guten Tag,

ich beschäftige mich gerade mit den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung.

In einigen Exemplaren steht eine Klaussel drin, dass der Versicherer innerhalb der ersten 2 Jahre ein Kündigungsrecht im Leistungsfall hat.

Ist dies rechtens und nach den VVG Grundsätzen?

Muss man sich das so vorstellen, dass der KT-Versicherer bei einer schlimmen Diagnose mit teilweise langer Leistungsdauer sich aus der Pflicht stehlen kann?

Vielen Dank für Ihre Antworten vorab.

Mit freundlichem Gruß

Peter


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