Abgeschickt von Willi am 06 September, 2007 um 17:30:08
Ist es richtig, daß 5 Jahresverträge von Haftpflichtversicherungen nicht mehr sein müssen. Nach BVG kann dieser Vertrag doch vorher aufgelöst werden ?
Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus.