Abgeschickt von rené am 10 Oktober, 2007 um 11:28:38
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Im Juni habe ich in eine Kunststoff-Wasserflasche verdünnte Kühlerflüssigkeit gefüllt, diese in den Motorkühler gefüllt, die Flasche mit den Rest in den Beifahrerraum. Anschließend bin ich mit der Tochter meiner Freundin zur Fahrschule gefahren, habe dort meine Freundin abgeholt.
Dann hatte die 4-jährige Tochter Durst, meine Freundin hat die Flasche gesehen, sie der Tochter nach hinten gereicht, Tochter trinkt und sagt: " Das schmeckt komisch".
Wir sofort ins Krankenhaus, haben dort angegeben, wie es passiert ist. Letztlich ist dem Kind nichts passiert.
Auf den Brief an die Barmer haben wir auch die Wahrheit geschrieben: Dass die Tochter nie an die Flasche gekommen wäre, hätte sie meine Freundin nicht hintergereicht. Die Grünfärbung hat meine Freundin nicht bemerkt.
Jetzt habe ich Angaben zu meiner privaten Haftpflichtversicherung machen sollen, ich habe aber keine.
Nun sollen die ca. 1000 Euro auf mich (500€) und die Barmer (500€) aufgeteilt werden.
Frage: Komme ich da irgendwie raus.
Wie wäre die Lage, wenn ich die Schuld auf meine Freundin abwenden könnte. Würde die Barmer dann die kompletten 1000€ zahlen oder würde meine Freundin dann 500€ (oder sogar mehr zahlen) müssen? Oder würde dann die Haftpflichtversicherung meiner Freundin zahlen müssen und wenn ja, könnte diese dann die Schuld auf meine Freundin schieben (und sie zahlt dann alles/einen Teil).
Wenn jemand einen Rat weiß, dann wäre ich sehr dankbar.