Gelöster Siphon, zahlt Gebäudeversicherung?


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Abgeschickt von Thorsten am 11 Oktober, 2007 um 10:07:12:

Die Mieterin einer Einliegerwohnung meldet dem Vermieter einen Wasserschaden. Das Wasser zieht sich bereits an den Wänden hoch. Eine Ortung ergibt, dass sich der Schaden im Bereich der Dusche liegt. Die Fliesen der Duschetasse werden entfernt und es wird festgestellt, dass der Siphon nach unten gerutscht ist. Die Schraube von oben (vom Sieb her) nur wieder eingesteckt. Vermutlich hat die Mieterin den Sieb säubern wollen und hierzu den Siphon gelöst. Der Siphon ist aber leider nach unten gefallen und die Schraube konnte nicht mehr fassen. Das Wasser fließt dann über Wochen oder Monate zum großen Teil neben dem Siphon auf den Boden und verteilt sich in der ganzen Wohnung. Die Mietrin gibt leider nicht zu, dass sie die Schraube gelöst hat bzw. sonst etwas am Siphon gemacht hat. Kommt in diesem Fall die Gebäudeversicherung für den Schaden auf?



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