Abgeschickt von Florian Hagemann am 05 November, 2007 um 20:54:08
Antwort auf: Kapitallebensversicherung / Abzug von garantierten Versicherungssumme im Todesfalle von Kerstin Müller am 18 Oktober, 2007 um 12:42:51:
Hallo,
die sicherste Antwort darauf liefert das für Ihren Vertrag gültige Bedingunswerk.
Die Tarife, die im Leistungsfall dem VR die noch ausstehenden Beiträge für die laufende Periode zusprechen, gab es aber auf jeden Fall.
Die Software des VR für die Auszahlung im Leistungsfall hat immer eine Plausibilitätsprüfung, die bei der Auszahlung das Bedingungswerk abprüft und gegebenenfalls entsprechendes veranlasst. Eine Scheckschreibung ist ansonsten nicht möglich. Insofern möchte ich auch einen Irrtum Ihres VR ausschließen.
Viele Grüße,
Florian Hagemann