Re: Übernahme einer Direktlebensversicherung durch den neuen Arbeitgeber


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Abgeschickt von Sonnenkind am 10 November, 2007 um 16:36:47:

Antwort auf: Übernahme einer Direktlebensversicherung durch den neuen Arbeitgeber von Frank Wagner am 01 November, 2007 um 08:43:30:

: Hallo, seit 1999 habe ich eine Direktlebensversicherung, die von meinem Arbeitgeber gezahlt wurden. Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt und ich wollte, dass dieser diese Lebensversicherung weiterführt. Laut Arbeitgeber muß ich aber bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abschliessen, bei dem ein Kollektivvertrag seitens des Arbeitgebers abgeschlossen wurde. Kann der Arbeitgeber mich dazu drängen, noch eine Direktlebensversicherung abzuschliessen, obwohl ich schon eine habe??

Hallo,

ja, der neue AG hat das Recht zu.

Laut BAV-Gesetzt muss ein AG einen BAV-Vertrag abschließen, wenn sein AN das möchte. Der AG kann
aber entscheiden, bei welcher Versicherung der Vertrag abgeschlossen wird.

Wenn Du einen bestehenden BAV-Vertrag mitbringst,
und dieser z.Bsp. bei der Allianz läuft, kann er
die Fortführung ablehnen, da er nur mit der Axa
zum Beispiel zusammen arbeiten möchte.

PS: Die meisten AG lehnen die Übernahme einer bestehenden BAV ab -> da Sie keine Lust haben die
Buchhaltung abzuändern.

Das Problem: Einen neuen Vertrag kannst Du nur noch nach § 3/63 EStG abschliessen, da die
Versorgungszusage vom neuen AG neu gestellt wird.
Die Ablaufleistung muss bei solch einem Vertrag immer voll/halb versteuert werden.

-> Versuch bitte den neuen AG zu überreden. Das hat bis jetzt jeder geschaft.

Hinweis: Bei jedem neuen Abschluß fließt Provision. Rate mal wer die in deinem Fall bekommen würde.

Gruß

Sonnenkind



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