Re: Kündigung der Lebensversicherung d. versichte Person


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Abgeschickt von Florian Hagemann am 23 November, 2007 um 10:23:08

Antwort auf: Kündigung der Lebensversicherung d. versichte Person von Jimmy am 21 November, 2007 um 19:26:51:

Hallo Jimmy,

das Recht zur Kündigung des Vertrags hat nur der Versicherungsnehmer. Allerdings ist der Versicherungsnehmer auch Beitragsschuldner gegenüber der Versicherung.

Sollte es also so sein, dass Sie als Beitragszahler auftreten, können Sie, sofern Ihnen der Versicherungsschutz nichts wert ist, einfach die Beitragszahlung einstellen. Angemahnt wird der Versicherungsnehmer.

Übernimmt dieser dann nicht die Beitragszahlung, wird die Versicherung je nach Art des Vertrags den Vertrag wegen Nichtzahlung des Folgebeitrags beitragsfrei stellen bzw. kündigen.

Grüße




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