Abgeschickt von C.Thijencamp am 18 Dezember, 2007 um 09:27:07:
Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat wie ich in der ADAC-Zeitschrift gelesen habe nun entschieden, dass ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein normales verkehrstüchtiges Fahrrad benutzt, anders als ein Rennradfahrer keinen Schutzhelm tragen muss. Leider hat meine Lebensgefährtin in gleicher Ausgangslage gegenüber der Versicherung ein Mitverschulden erhalten. Kann ein Urteil wie in Scheiduungssachen noch abgeändert werden, weil es offenbar falsch ist?