Abgeschickt von carsten assenmacher am 21 Dezember, 2007 um 14:55:22
Antwort auf: Kündigung der Lebensversicherung von Irmtraud am 06 Dezember, 2007 um 23:04:24:
: Hallo erstmal,
: ich hätte da mal eine Frage: mein Mann kündigte seine Lebensversicherung, nachdem er sich von seiner ersten Frau trennte.
: Er war Versicherungsnehmer und auch die versicherte Person. Begünstigte Person sollte seine Tochter sein.
: Nun verklagt ihn seine Tochter bzw Exfrau, er hätte die Tochter um ihr Geld betrogen.
: Haben Tochter und Exfrau Anrecht auf die gekündigte Versicherungssumme?
Kurz und knapp: nein, wenn sonst keine schriftl. Vereinbarung getroffen wurde.