Abgeschickt von Sonnenkind am 23 Dezember, 2007 um 13:30:55:
Antwort auf: Re: Kündigung der Lebensversicherung von carsten assenmacher am 21 Dezember, 2007 um 14:55:22:
: : Hallo erstmal,
: : ich hätte da mal eine Frage: mein Mann kündigte seine Lebensversicherung, nachdem er sich von seiner ersten Frau trennte.
: : Er war Versicherungsnehmer und auch die versicherte Person. Begünstigte Person sollte seine Tochter sein.
: : Nun verklagt ihn seine Tochter bzw Exfrau, er hätte die Tochter um ihr Geld betrogen.
: : Haben Tochter und Exfrau Anrecht auf die gekündigte Versicherungssumme?
: Kurz und knapp: nein, wenn sonst keine schriftl. Vereinbarung getroffen wurde.
Hallo,
für die Beantwortung Deiner Frage benötige ich noch eine wichtige Info.
Wer ist bezugsberechtige Person im Erlebensfall und im Todesfall?
Ist das Bezugsrecht im Erlebensfall oder im Todesfall widerruflich oder unwiderruflich?
Sonnenkind