Abgeschickt von Michael am 26 Dezember, 2007 um 23:40:21
Antwort auf: Rückwirkend kündigen von Hendrik am 14 Dezember, 2007 um 09:52:06:
: Hallo,
: ist es möglich, eine private Haftpflichtversicherung rückwirkend zu kündigen (evtl. um damit noch ausstehende Zahlungen zu umgehen), wenn während der gesamten Laufzeit kein Schadensfall eingetreten, die Versicherung also nicht in Aktion getreten ist?
: Danke
: Hendrik W.
Hallo Hendrik,
es ist nicht möglich, da der Versicherer das Risiko bisher abgedeckt hat.